Die Bundesregierung hat zur Unterstützung von Unternehmen ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen.
Die bestehenden Programme KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit-Universell und KfW Kredit für Wachstum wurden auf Betriebsmittelkredite mit Erhöhung der Haftungsfreistellung ausgeweitet.
Die Bundesregierung hat zur Unterstützung von Unternehmen ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen.
Die bestehenden Programme KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit-Universell und KfW Kredit für Wachstum wurden auf Betriebsmittelkredite mit Erhöhung der Haftungsfreistellung ausgeweitet.
Wie kann ich die Förderung der Bundesregierung beantragen?
Bei den beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung handelt es sich um Darlehen und nicht um Zuschüsse.
Die Mittel sind über die Hausbank bei der KfW zu beantragen.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
1. Schritt
Stellen Sie mit Ihrem Berater aussagekräftige und belastbare Unterlagen zusammen. Eine gute Vorbereitung macht eine schnelle Bearbeitung des Antrags möglich.
Folgende Unterlagen sind erforderlich (teilweise unterschiedlich von Finanzierungsinstitut zu Finanzierungsinstitut):
- vollständiger, unterschriebener Jahresabschluss per 31.12.2018
- vollständiger, unterschriebener Jahresabschluss per 31.12.2019, sofern noch nicht erstellt die betriebswirtschaftliche Auswertung per 31.12.2019 nebst Summen- und Saldenliste, nebst eines Ergänzungsbogen
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung nebst Summen- und Saldenliste
- Bankenspiegel
- Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen
- Darstellung welche Maßnahmen zur Liquiditätssicherung schon eingeleitet worden sind
- Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- , Ertrags- und Liquiditätsplanung auf Monatsbasis für die nächsten 12 Monate; vereinzelt bis zum Jahresende 2020
2. Schritt
Wenden Sie sich an Ihre Hausbank. Einige Finanzierungsinstitute stellen spezielle Kreditanträge mit einem ergänzenden Fragebogen zur Verfügung. Besprechen Sie mit ihrer Hausbank den notwendigen Kreditrahmen. Hierbei ist zu beachten, dass nur eine einmalige Beantragung erfolgen kann. Sollte sich zeigen, dass der ursprünglich beantragt Kredit nicht ausreichen sollte, ist eine erneute Beantragung nicht möglich. Deshalb ist es von existenzieller Bedeutung, den notwendigen Kreditbetrag exakt zu berechnen.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne!
Tel.: 040 – 790 12 675
Mail: info@pconsult.de
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellt für die Beratung einen Zuschuss in Höhe von 90% auf die maximale Bemessungsgrundlage (Beratungshonorar) von € 3.000 zur Verfügung !